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Schiffs-Informationen - Hafengebühren
Hafengebühren der Győr-Gönyű Kikötő Zrt.
im Hafen Győr-Gönyű (Zwischen den Flusskilometern 0+010 und 1+620 der Moson-Donau) für Dienstleistungen, die von Schiffen und seinem Personal bezogen werden.
Gültig: Ab 1. Januar 2012 bis zum Widerruf
1. Die Gültigkeit der Tariffestlegung erstreckt sich auf den von der Győr-Gönyű Kikötő Zrt. betriebenen offenen Hafen Győr-Gönyű zwischen den Flusskilometern 0+010 und 1+620 der Moson-Donau, auf den Hafenteil Nr. I. zwischen den Flusskilometern 1+620 - 1+360 und den Hafenteil Nr. II. zwischen den Flusskilometern 0+250 - 0+010 und das dazugehörige Gelände sowie die Inanspruchnahme von Dienstleistungen.
Diese Tariffestlegungen und Gebührensätze müssen in allen Fällen angewandt werden, in denen keine abweichenden Zusatzvereinbarungen abgeschlossen werden.
Bei Einfahrt in den Hafen kommt – auch ohne besondere schriftliche Vereinbarung – zwischen dem Eigentümer des Schiffes und der Győr-Gönyű Kikötő Zrt. ein Vertrag über die Inanspruchnahme des Hafens und seiner Dienstleistungen zustande. Deshalb muss diese Tariffestlegung für die Nutzung und Dienstleistungen angewandt werden.
2. Die Nutzungs- und Dienstleistungsgebühren gestalten sich wie folgt:
3. Der Eigentümer des Schiffes ist die Person, die verpflichtet ist, die Gebühr zu zahlen. Der Kapitän des Schiffes kann als Kostenträger auch andere Personen angeben, aber für die Zahlung der Gebühren gemäß dieser Tariffestlegung ist der Eigentümer des Schiffes zuständig. Die Zahlung der Gebühren gemäß Tariffestlegung wird vor Verlassen des Hafens in bar fällig. Wenn der Aufenthalt im Hafen 30 Tage überschreitet, werden die Gebühren erstmalig Ende des folgenden Monat nach der Ankunft fällig, danach monatlich bzw. vor Verlassen des Hafens.
4. Die Verzugszinsen betragen bei Rechnung in konvertierbarer Währung jährlich 8 %, bei Rechnung in Forint das Doppelte des jeweiligen Leitzinses der Notenbank.
5. Die Gebühren für die Nutzung und die Dienstleistungen müssen, wenn gesetzlich nicht anders verfügt wird, in Forint oder konvertierbarer Währung bezahlt werden. Bei der Umrechnung muss der am Fälligkeitstag gültige Währungskurs der Ungarischen Nationalbank [MNB] angewandt werden. Bei Zahlung in Forint müssen die Gebühren mit dem Devisenverkaufskurs der Ungarischen Nationalbank umgerechnet werden.
6. Die veröffentlichten Gebührensätze beinhalten keine Mehrwertsteuer.
Betreiber:
Győr-Gönyű Kikötő Zrt.
9011 Győr-Károlyháza, Kikötő 1.
9071 Gönyű, Pf. 8.
Tel: 96/544-200
Fax: 96/544-204
Győr-Gönyű Kikötő Zrt., Direktion
im Hafen Győr-Gönyű (Zwischen den Flusskilometern 0+010 und 1+620 der Moson-Donau) für Dienstleistungen, die von Schiffen und seinem Personal bezogen werden.
Gültig: Ab 1. Januar 2012 bis zum Widerruf
1. Die Gültigkeit der Tariffestlegung erstreckt sich auf den von der Győr-Gönyű Kikötő Zrt. betriebenen offenen Hafen Győr-Gönyű zwischen den Flusskilometern 0+010 und 1+620 der Moson-Donau, auf den Hafenteil Nr. I. zwischen den Flusskilometern 1+620 - 1+360 und den Hafenteil Nr. II. zwischen den Flusskilometern 0+250 - 0+010 und das dazugehörige Gelände sowie die Inanspruchnahme von Dienstleistungen.
Diese Tariffestlegungen und Gebührensätze müssen in allen Fällen angewandt werden, in denen keine abweichenden Zusatzvereinbarungen abgeschlossen werden.
Bei Einfahrt in den Hafen kommt – auch ohne besondere schriftliche Vereinbarung – zwischen dem Eigentümer des Schiffes und der Győr-Gönyű Kikötő Zrt. ein Vertrag über die Inanspruchnahme des Hafens und seiner Dienstleistungen zustande. Deshalb muss diese Tariffestlegung für die Nutzung und Dienstleistungen angewandt werden.
2. Die Nutzungs- und Dienstleistungsgebühren gestalten sich wie folgt:
| 2.1. Hafennutzungsgebühr
|
|
| Für Flussschiffe zum Gütertransport je Tonne Tragfähigkeit und Tag | 0,01 Euro |
| 2.2. Ufernutzungsgebühr | |
| Nach Gewicht der aus- und eingeladenen Güter je Tonne | 0,50 Euro |
| Nach 48 Stunden je Stunde und je Tonne der Tragfähigkeit des Schiffes | 0,03 Euro
|
| darf aber nicht weniger als... je Schiff betragen | 105,00 Euro |
| 2.3. Für Aus- und Einfahrt des Schiffes Ufernutzungsgebühr, einmalig | 33,00 Euro |
| 2.4. Schiffsliegegebühr im Hafengelände | |
| Leeres Schiff | 170,00 Euro
|
| Beladenes Schiff
|
250,00 Euro
|
| 2.5. Gebühr für Wasserentnahme je Kubikmeter | 5,00 Euro
|
| 2.6. Stromentnahmegebühr, je Schiff und pro Tag (220C - 380V) | 15,00 Euro
|
| 2.7. Überwinterungsgebühr 45 % der Hafennutzungsgebühr |
3. Der Eigentümer des Schiffes ist die Person, die verpflichtet ist, die Gebühr zu zahlen. Der Kapitän des Schiffes kann als Kostenträger auch andere Personen angeben, aber für die Zahlung der Gebühren gemäß dieser Tariffestlegung ist der Eigentümer des Schiffes zuständig. Die Zahlung der Gebühren gemäß Tariffestlegung wird vor Verlassen des Hafens in bar fällig. Wenn der Aufenthalt im Hafen 30 Tage überschreitet, werden die Gebühren erstmalig Ende des folgenden Monat nach der Ankunft fällig, danach monatlich bzw. vor Verlassen des Hafens.
4. Die Verzugszinsen betragen bei Rechnung in konvertierbarer Währung jährlich 8 %, bei Rechnung in Forint das Doppelte des jeweiligen Leitzinses der Notenbank.
5. Die Gebühren für die Nutzung und die Dienstleistungen müssen, wenn gesetzlich nicht anders verfügt wird, in Forint oder konvertierbarer Währung bezahlt werden. Bei der Umrechnung muss der am Fälligkeitstag gültige Währungskurs der Ungarischen Nationalbank [MNB] angewandt werden. Bei Zahlung in Forint müssen die Gebühren mit dem Devisenverkaufskurs der Ungarischen Nationalbank umgerechnet werden.
6. Die veröffentlichten Gebührensätze beinhalten keine Mehrwertsteuer.
Betreiber:
Győr-Gönyű Kikötő Zrt.
9011 Győr-Károlyháza, Kikötő 1.
9071 Gönyű, Pf. 8.
Tel: 96/544-200
Fax: 96/544-204
Győr-Gönyű Kikötő Zrt., Direktion
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